Strafrecht
Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens — vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittel.
Eine Strafanzeige oder ein laufendes Ermittlungsverfahren stellen für Betroffene eine erhebliche Belastung dar – persönlich, beruflich und sozial. In dieser Situation kommt es entscheidend darauf an, frühzeitig anwaltlichen Beistand zu suchen. Je früher wir eingeschaltet werden, desto wirkungsvoller können wir Ihre Interessen wahren.
Unsere Leistungen im Strafrecht
Wir beraten und vertreten Beschuldigte sowie Angeklagte in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Ermittlungsverfahren über das gerichtliche Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Dabei begleiten wir Sie in allen Instanzen und stehen Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren, einschließlich der Akteneinsicht und der Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Polizei
- Verteidigung im Zwischen- und Hauptverfahren vor dem Amtsgericht und dem Landgericht
- Begleitung bei polizeilichen Vorladungen und Vernehmungen
- Prüfung einer möglichen Verfahrenseinstellung, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden
Unser Ansatz
Wir analysieren jeden Fall sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Situation abgestimmte Verteidigungsstrategie. Dabei erklären wir Ihnen verständlich, in welcher Situation Sie sich befinden, welche Handlungsoptionen bestehen und welche Konsequenzen diese jeweils haben.
Diskretion, Verlässlichkeit und eine offene Kommunikation sind für uns selbstverständlich. Alles, was Sie uns mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht – Sie können offen und vertraulich mit uns sprechen.
Schweigen schützt – sprechen Sie zuerst mit uns.
Als Beschuldigter haben Sie gemäß § 136 StPO das Recht, die Aussage vollständig ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Machen Sie von diesem Recht konsequent Gebrauch, bevor Sie auch nur ein Wort gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft sagen. Denn was Sie in einer Vernehmungssituation äußern, kann im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Sprechen Sie zunächst mit uns. Erst nach einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Situation lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang eine Aussage in Ihrem Interesse liegt. Diese Entscheidung sollte niemals unter dem Druck einer Vernehmung getroffen werden, sondern in Ruhe, gemeinsam mit Ihrem Anwalt.
Haben Sie eine Vorladung erhalten oder wird gegen Sie ermittelt? Kontaktieren Sie uns noch vor dem Termin – vertraulich und ohne Verpflichtung.