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Verkehrsrecht

Schadensersatz nach einem Unfall und Verteidigung gegen Bußgeldbescheide.

Ein Verkehrsunfall oder ein Bußgeldbescheid stellen für Betroffene eine plötzliche und oft unerwartete Belastung dar. Wir vertreten und beraten Sie umfassend in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Unfall bis hin zur Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und Ordnungswidrigkeiten.

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall stehen Betroffene häufig vor der Frage, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie diese gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden können. Versicherungen sind dabei erfahrungsgemäß bestrebt, ihre Leistungen so gering wie möglich zu halten. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent und vollumfänglich durch.

Zu den typischen Schadensersatzpositionen nach einem Verkehrsunfall zählen der Fahrzeugschaden einschließlich der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes, der merkantile Minderwert, die Kosten für ein Sachverständigengutachten, die Mietwagenkosten während der Reparaturdauer sowie Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Personenschäden. Darüber hinaus machen wir für Sie sämtliche weiteren unfallbedingten Kosten geltend, die Ihnen entstanden sind.

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, prüfen deren Regulierungsangebote kritisch und scheuen uns nicht, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide

Wichtig: Die Zwei-Wochen-Frist.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie schnell handeln. Das Gesetz sieht eine strikte Frist von zwei Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheides vor, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden muss. Wird diese Frist versäumt, wird der Bußgeldbescheid bestandskräftig. Er kann dann nicht mehr angefochten werden – unabhängig davon, ob er rechtlich angreifbar gewesen wäre. Wenden Sie sich daher unmittelbar nach Erhalt eines Bußgeldbescheides an uns.

Ein Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, einer Vorfahrtsverletzung oder eines Rotlichtverstoßes kann weitreichende Konsequenzen haben – von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Wir prüfen jeden Bußgeldbescheid sorgfältig auf seine Rechtmäßigkeit und vertreten Sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Dabei prüfen wir insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung der Messung, die technische Zuverlässigkeit des eingesetzten Messgeräts sowie die korrekte Identifizierung des Fahrzeugführers. Formale und inhaltliche Fehler im Bußgeldbescheid oder bei der Messung können zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer erheblichen Reduzierung des Bußgeldes führen.

Ein drohender Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot kann für viele Betroffene existenzielle Folgen haben – beruflich wie privat. Wir setzen uns dafür ein, diese Konsequenzen soweit rechtlich möglich abzuwenden oder abzumildern.

Unser Ansatz

Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und beraten Sie ehrlich über Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Dabei behalten wir stets auch die wirtschaftliche Seite im Blick. Im Unfallschadensrecht entstehen zwar eigene Anwaltskosten. Diese sind jedoch in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen, sodass Sie in den meisten Fällen keine eigene finanzielle Belastung zu befürchten haben.

Haben Sie einen Unfall erlebt oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie uns noch heute. Die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch läuft ab dem Tag des Erhalts des Bußgeldbescheides.

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