Arbeitsrecht
Kündigungsschutz, Kündigung und Lohnansprüche — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen die wirtschaftliche Grundlage ihres Lebens. Umso mehr kommt es darauf an, die eigenen Rechte zu kennen und im Streitfall konsequent durchzusetzen. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutz
Eine Kündigung trifft Betroffene oft unvorbereitet und wirft unmittelbar die Frage auf: Ist diese Kündigung überhaupt wirksam? Wir prüfen jede Kündigung sorgfältig auf ihre rechtliche Wirksamkeit – insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Form, der Kündigungsfrist sowie der sozialen Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Wichtig: Die Drei-Wochen-Frist.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, müssen Sie unverzüglich handeln. Das Gesetz sieht eine strikte Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung vor, innerhalb derer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden muss. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Wenden Sie sich daher unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung an uns, damit wir Ihre Rechte fristgerecht wahren können.
Liegt eine unwirksame Kündigung vor, erheben wir für Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage. Dabei verlieren wir stets auch das wirtschaftliche Ergebnis nicht aus dem Blick. Häufig lässt sich im Rahmen eines Gütetermins eine für beide Seiten interessengerechte Einigung erzielen, etwa in Form einer Abfindung. Wir beraten Sie ehrlich über Ihre Erfolgsaussichten und verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Ordentliche, außerordentliche und personenbedingte Kündigung
Nicht jede Kündigung ist gleich. Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist, der außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie der verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigung. Jede dieser Kündigungsarten setzt bestimmte rechtliche Voraussetzungen voraus, die sorgfältig geprüft werden müssen.
Wir beraten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Vorbereitung und dem Ausspruch von Kündigungen und unterstützen Arbeitnehmer dabei, eine ausgesprochene Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ihre Rechte geltend zu machen. Eine fehlerhafte Kündigung kann weitreichende Konsequenzen haben – für beide Seiten.
Lohn und Gehalt
Der Anspruch auf das vereinbarte Arbeitsentgelt ist das Kernstück jedes Arbeitsverhältnisses. Werden Lohn oder Gehalt nicht oder nicht vollständig ausgezahlt, entstehen erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Wir machen rückständige Lohnansprüche für Sie geltend und setzen diese konsequent durch – außergerichtlich und, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht.
Unser Ansatz
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig zeitkritisch. Wir analysieren Ihre Situation, erläutern Ihnen Ihre Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihren Interessen entspricht. Dabei behalten wir stets auch die wirtschaftliche Seite im Blick. Denn eine außergerichtliche Einigung ist häufig schneller, kostengünstiger und für beide Seiten befriedigender als ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie uns noch heute. Die Drei-Wochen-Frist läuft ab dem Tag des Erhalts der Kündigung.