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Zivilrecht

Vertragsrecht, Kaufrecht, Schadensersatz und Mietrecht — außergerichtlich und vor Gericht.

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es ist damit das Rechtsgebiet, das jeden betrifft. Ob es um einen Vertragsstreit, eine offene Forderung oder Ansprüche nach einem Schaden geht – wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

Vertragsrecht

Verträge sind die Grundlage nahezu jeder rechtlichen Beziehung. Wir prüfen und gestalten Verträge aller Art, beraten Sie bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und vertreten Sie bei Streitigkeiten über Vertragspflichten, Rücktrittsrechte und Schadensersatzforderungen. Dabei begleiten wir Sie sowohl in der außergerichtlichen Auseinandersetzung als auch vor Gericht.

Kaufrecht

Beim Kauf einer Sache haben Käufer weitreichende gesetzliche Rechte, insbesondere bei Mängeln. Wir beraten Sie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, der Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen, der Minderung des Kaufpreises sowie der Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Dies gilt sowohl für den privaten Kauf als auch für den Erwerb im unternehmerischen Bereich.

Schadensersatz

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Wir machen Schadensersatzansprüche für Sie geltend, sei es wegen einer Vertragsverletzung, einer unerlaubten Handlung oder eines sonstigen schädigenden Ereignisses. Dabei prüfen wir sorgfältig die Anspruchsgrundlage, die Schadenshöhe sowie etwaige Schmerzensgeldansprüche und vertreten Ihre Interessen entschlossen gegenüber der Gegenseite und deren Versicherung.

Mietrecht

Das Mietrecht betrifft nahezu jeden – ob als Mieter oder als Vermieter. Wir beraten und vertreten sowohl private als auch gewerbliche Mandanten in allen Fragen rund um das Wohnraum- und Gewerbemietrecht.

Für Vermieter übernehmen wir insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, den Ausspruch von Kündigungen – insbesondere wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs –, die Durchsetzung von Räumungsansprüchen, die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Auszug des Mieters.

Für Mieter prüfen wir Kündigungen und erheben gegebenenfalls Widerspruch, überprüfen Betriebskostenabrechnungen, machen Mängelrechte geltend und beraten bei Mieterhöhungsverlangen.

Unser Ansatz

Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihren Interessen entspricht. Dabei behalten wir stets auch die wirtschaftliche Seite im Blick. Denn nicht jeder Streit lohnt sich vor Gericht. Wir beraten Sie ehrlich und empfehlen Ihnen den Weg, der für Sie die beste Lösung darstellt – sei es eine außergerichtliche Einigung, ein Vergleich oder die konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Haben Sie eine rechtliche Frage oder befinden Sie sich in einem Streit, der einer Lösung bedarf? Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.

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